Das Jahr 2026 bringt frischen Wind in den Wohnungsmarkt. Neue Gesetze bremsen teure Schlupflöcher aus, während gleichzeitig wichtige Fristen bei der Haustechnik ablaufen. Hier ist der kompakte, schnelle Überblick über Ihre neuen Rechte und Pflichten.
Das neue Mietrecht 2026: Mehr Schutz vor Preistreiberei
Mit dem neuen Reformpaket („Miete II“) geht der Gesetzgeber gezielt gegen bekannte Grauzonen auf dem Immobilienmarkt vor:
- Möblierungs-Schlupfloch geschlossen: Vermieter müssen Möblierungszuschläge ab sofort transparent im Mietvertrag ausweisen. Der Aufschlag muss sich am realen Zeitwert der Möbel orientieren (Richtwert: max. 10% der Nettokaltmiete). Ohne Aufschlüsselung gilt die Wohnung als unmöbliert, wodurch die Mietpreisbremse voll greift.
- Deckel für Indexmieten: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die jährliche Mieterhöhung bei an die Inflation gekoppelten Verträgen auf maximal 3,5% gedeckelt.
- Aus für Ketten-Kurzzeitmieten: Die Vermietung zum „vorübergehenden Gebrauch“ wird auf maximal 6 Monate begrenzt, um zu verhindern, dass der reguläre Mietmarkt umgangen wird.
- Erweiterte Schonfrist: Begleichen Mieter Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Schonfrist, wird künftig neben der fristlosen auch eine parallel ausgesprochene ordentliche Kündigung unwirksam. Sie behalten Ihr Zuhause.
Energie, Haustechnik & CO2: Die wichtigsten Fristen
Im Laufe des Jahres 2026 greifen harte Stichtage, die sich direkt auf Ihre Nebenkostenabrechnung auswirken:
| Stichtag / Zeitraum | Was passiert? | Das bedeutet es für Sie: |
| Bis 1. Juli 2026 | Kommunale Wärmeplanung für Großstädte (> 100.000 Einwohner) muss vorliegen. | Erst wenn die Planung steht, greift beim Einbau neuer Heizungen die Pflicht zu 65% erneuerbaren Energien. Funktionierende Heizungen laufen weiter. |
| Bis 31. Dezember 2026 | Umrüstpflicht auf fernablesbare Heiz- und Wasserzähler endet. | Sie erhalten monatliche Verbrauchsinfos. Fehlt die Funktechnik nach dem Stichtag, dürfen Sie die Heizkosten um 3% kürzen. |
| Laufend in 2026 | CO2-Preis steigt planmäßig auf einen Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne. | Die Kosten werden stufenweise zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. In gut sanierten Häusern zahlen Vermieter den Löwenanteil. |
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Gute Nachrichten für die Wohnungssuche in gefragten Städten wie Leipzig, Dresden oder Magdeburg: Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse offiziell bis Ende 2029 verlängert. In von den Bundesländern definierten Gebieten darf die Miete bei einer Wiedervermietung somit weiterhin maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.